50N Schwimmhilfen Kajakwesten (keine Rettungswesten)
Die Norm legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schwimmhilfen mit einem Auftrieb von mindestens 50 N fest. Diese Schwimmhilfen sind nur für die Benutzung durch gute Schwimmer in Ufer- oder Küstennähe oder dort bestimmt, wo Hilfe und Rettung schnell gewährleistet sind. Diese Auftriebshilfen sind bequem zu tragen, jedoch nicht für unruhige Gewässer geeignet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Benutzer über einen längeren Zeitraum sicher unterstützt wird. Die Schwimmhilfen haben nicht genügend Auftriebskraft, um Personen zu schützen, die sich selbst nicht helfen können, und erfordern eine aktive Mitwirkung des Benutzers.
